Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen alle Anforderungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.